Dr. jur. Joachim B. Steck ist Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Dr. jur. Joachim B. Steck ist Fachanwalt für Medizinrecht und berät seine Klienten umfassend auf diesem Gebiet. Er ist u.a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein. Außerdem ist er stellvertretender Vorsitzender des gemeinsamen Prüfungsausschusses der Anwaltskammern Tübingen, Freiburg und Karlsruhe für Fachanwälte für Medizinrecht. Er berät seine Klienten unter anderem zu den Themen wie Kauf und Verkauf von Arztpraxen oder psychotherapeutischen Praxen und zu Zulassungen, Nachbesetzungen oder Ermächtigungen. Rechtliche Hilfe erhalten Sie auch, wenn Unklarheiten in Bezug auf die Gründung von Praxisgemeinschaften auftauchen oder sich aus der Zusammenarbeit in der Praxisgemeinschaft Auseinandersetzungen ergeben. Fachanwalt Steck hilft seinen Klienten zudem auch, wenn es um die Gestaltung oder die Prüfung von Verträgen geht, insbesondere in Gemeinschaftspraxen.
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